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Kosmetikstudios trotz Corona geöffnet?

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DERMIDA hat exklusiv bei Fachverbänden und Regierungsbehörden nachgefragt. In diesem Artikel klären wir auf, ob Kosmetikstudios, Nagelstudios und Friseurbetriebe trotz Corona geöffnet bleiben dürfen. Und für welche Bundeländer und Regionen diese Bestimmungen gelten. Zudem möchten wir einen Ausblick geben, wie sich die Situation Experten zufolge in naher Zukunft entwickeln könnte.

WICHTIG: Neuigkeiten und Änderungen ergeben sich derzeit täglich. Diese Fakten entsprechen dem Wissensstand vom 18.03.2020 und können sich schnell ändern. Wenn du immer auf dem neuesten Stand bleiben möchtest, kannst du uns auf Instagram folgen oder unseren Newsletter abonnieren. Falls du ein Kosmetikstudio betreibst und mittlerweile schließen musst, teile uns dies bitte unter info@dermida.de mit, damit wir diese Seite aktuell halten können.

Liveticker zur aktuellen Situation von Kosmetikstudios

UPDATE 22.03.2020: Alle Kosmetikstudios im Bundesgebiet müssen geschlossen bleiben. Diese Anordnung der Bundesregierung gilt vorerst für 14 Tage.

UPDATE 20.03.2020 für Stuttgart: Auch das Ordnungsamt Stuttgart informiert die Betreiber von Kosmetikstudios in Baden-Württemberg heute, dass diese geschlossen bleiben müssen.

UPDATE 20.03.2020 für Schleswig-Holstein: Auch die Handwerkskammer Schleswig-Holstein ordnet an, dass alle Kosmetikstudios im Bundesland geschlossen bleiben müssen. Vorerst gilt diese Maßnahme bis zum 19.04.2020.

UPDATE 19.03.2020 für Sachsen: Auch das sächsische Staatsministerium verkündet heute, dass Kosmetikstudios vorerst geschlossen bleiben müssen. Diese Anordnung gilt vorerst bis zum 20.04.2020.

UPDATE 19.03.2020 für Thüringen (den Raum Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl strebt auch Eisenach): Die Tätigkeit von Handwerkern und Dienstleistern wird nicht untersagt. Ausgenommen davon sind Dienstleistungen am Menschen, wie insbesondere Friseure, Kosmetikstudios, Nagel- oder Fußpflege, Tattoo- und Massagestudios. Somit dürfen diese Betriebe in diesen Gebieten nicht mehr geöffnet haben.  

 
 
 
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⁉UPDATE: Dürfen Kosmetikstudios trotz Corona geöffnet bleiben? Viele Kleinbetriebe und selbstständige Unternehmer der Kosmetikbranche stehen derzeit vor einer ungewissen Zukunft. Das Coronavirus hat spätestens mit der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland zum 16.03.2020 weite Teile des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft lahmgelegt. Viele Betreiber fragen sich, ob das Kosmetikstudio wegen der Coronakrise weiterhin geöffnet bleiben darf. Das gleiche gilt für Frisöre, Wellnessangebote oder Inhaber von Nagelstudios. DERMIDA hat exklusiv bei Fachverbänden und Regierungsbehörden nachgefragt. Erfahre in unsere MAGAZIN, ob Kosmetikstudios, Nagelstudios und Friseurbetriebe trotz Corona geöffnet bleiben dürfen und wie sich die Lage in Zukunft entwickeln könnte. ?? Link um Beitrag: https://bit.ly/390UhSe #kosmetikstudio #oeffnungszeit #corona #covid19 #nagelstudio #beautysalon #friseur #friseursalon #spa #wellnesscenter #schoenheitssalon #barbershops #friseurhandwerk #schließung #beautytrends #visagisten #makeupstudio

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Die Situation ist häufig unklar

Das Ziel der Maßnahmen der Bundesregierung ist die Reduzierung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich auf ein absolut notwendiges Minimum. Doch gerade im Kosmetikstudio oder im Friseurhandwerk ist die Nähe zum Kunden unabdingbar. Körperkontakt ist an der Tagesordnung und kann nicht ausgeschlossen werden. Egal ob beim Microneedling oder beim Wimpernlifting - oftmals liegen zwischen dem Gesicht des Kunden und des Kosmetikers nur etwa 20 cm. Weit weg von dem empfohlenen Mindestabstand des Robert-Koch-Instituts von einem Meter. Faktisch scheint ceteris paribus die Schließung naheliegend. Die Praxis und strukturelle Probleme zeigen aber, dass viele Beauty-Geschäfte derzeit noch nicht in Zwangspause gehen müssen.

Ein großes Problem ist die Organisation der Beschränkungen auf Länderebene, die auf die Prinzipien des Förderalismus der Bundesrepublik zurück gehen. Erst am 16.03. wurden auf Bundesebene die ersten Beschlüsse einheitlich durchgesetzt. Zusätzlich kann die Landesregierung weiterhin deutlich strengere Maßnahmen und weitreichendere Verbote anordnen. Viele Unternehmer und Selbstständige kommen hierbei durcheinander. So schränkt zum Beispiel das Bundesland Bayern mit der Ausrufung des Katastrophenfalls das öffentliche Leben noch wesentlich weiter ein als andere Bundesländer. Laut Pressemittelung 96 vom 16.03.2016 gilt folgende Einordnung:

Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center, Spielplätze.

Weitere Probleme ergeben sich aus der oben aufgeführten Aufzählung der Bundesregierung, welche du hier im Original nachlesen kannst. Zwar werden eine Reihe von Einrichtungen und Dienstleistern aufgezählt, allerdings werden sich die allermeisten Unternehmer nicht auf dieser Liste wiederfinden. So sind zum Beispiel Friseurgeschäfte ausdrücklich erlaubt, unklar bleibt allerdings, ob Nagelstudios oder Kosemtikstudios weiterhin geöffnet haben dürften.

Welche Betriebe der Schönheitsbranche dürfen geöffnet bleiben?

Es gilt der Grundsatz, dass alle Betriebe auf Bundesebene geöffnet bleiben dürfen, solange diese nicht explizit zur Schließung benannt wurden und auch die Landesregierung nicht weitere Maßnahmen zur Einschränkung anordnet. Solche Anordnungen können beispielsweise der in Bayern ausgerufene Katastrophenfall sein. Ziel dieser Schließungen ist, dass die Fallzahl von Erkrankten wesentlich weniger exponentiell ansteigt, damit die Kapazität des Gesundheitssystems damit besser zurecht kommt.

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Tipp:
Was ein Katastrophenfall ist und wer ihn wann ausrufen kann, erfährst du hier.

Nachfolgend möchten wir auf die verschiedenen Geschäftsmodelle eingehen und aufzeigen, ob diese weiterhin geöffnet haben dürften.

Kosmetikstudios

Kosmetikstudios dürfen im Bundesgebiet generell geöffnet bleiben. Das bestätigt uns auch der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg auf Anfrage. „Derzeit liegen keine andersweitigen Bestimmungen vor, die einen fortlaufenden Betrieb im Wege stehen.“ Voraussetzung ist allerdings auch, dass das Kosmetikstudio in der Lage ist, die verstärkten Hinweise zur Hygiene einzuhalten. Angesichts des ohnehin hohen Standards in der Branche sollte das theorethisch kein Problem sein. Praktisch stoßen viele Betriebe aber häufig bei der Beschaffung von Desinfektionsmittel oder Schutzmasken an ihre Grenzen. Als wichtiger Partner von Kosmetikstudios findest du bei DERMIDA Desinfektionsmittel für Haut, Instrumente und Flächen, die das Coronavirus zuverlässig abtöten:

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Komplett anders zeigt sich das Bild allerdings im Freistaat Bayern und neuerdings auch in weiten teilen Thüringens. Durch erweiterte Maßnahmen rief Ministerpräsident Söder den Katastorphenfall in Bayern aus und weißt explizit daraufhin, das auch Kosmetikstudios wegen Corona geschlossen bleiben müssen. Diese Maßnahme gilt ab Mittwoch, den 18.03.2020. Auch in Thüringen im Raum Erfurt, Jena, Gera, Weimar, Suhl müssen Kosmetikstudios, Friseure und weitere Dienstleistungen am Menschen eingestellt werden. Am 19.03.2020 gibt das Sächsische Staatsministerium bekannt, dass Kosmetikstudios vorerst bis zum 20.04.2020 ebenfalls geschlossen haben müssen.

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Friseure und Barbershops

gehören zu den Einrichtungen, die ausdrücklich nicht geschlossen werden. Auch wenn dies in vielen Medien aufgrund der Nähe zwischen Kunden und Frisör ein kritisches Echo auslöste, empfindet die Regierung den Friseurbesuch als elementar für die öffentliche Lebensqualität. Einserseits fallen Friseure generell unter das allgemein erlaubte Handwerk, andererseits werden diese im Beschlusstext ausdrücklich aufgeführt.

In Thüringen müssen Friserusalons allerdings geschlossen bleiben.

Nagelstudios

Auch Nagelstudios dürfen weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Hier verhält es sich weitestgehend analog zu den Kosmetikstudios. Problematisch dürfte auch hier die Beschaffung von Schutzmasken sein, die gerne und vor Allem in asiatischen Kosmetikstudios zu finden sind. Doch gesetzlich vorgeschrieben waren diese noch nie. Sie wurden auch vor der Coronakrise getragen und gelten als Zeichen des Respekts vor dem Kunden. Achtung, in Bayern gilt das nicht und Nagelstudios müssen ebenfalls geschlossen bleiben.

Kosmetikhändler

Schlechter sieht es wiederum für viele stationäre Kosmetikhändler aus. Diese müssen mit dem Beschluss der Regierung mit sofortiger Wirkung schließen. Sie fallen somit unter den letzten Absatz der „alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels“. Für Onlinehändler und den Großhandel von Kosmetikgütern gilt dies allerdings nicht. Diese dürfen wie gehabt ihren Geschäften nachgehen.

Prognose: Dürfen Kosmetikstudios auch in Zukunft geöffnet bleiben?

Die knapp 23.000 Kosmetikstudios und über 80.000 Friseurläden in Deutschland sind eine wichtige Säule der Wirtschaft. Momentan bleibt dieser Service und die geballte Wirtschaftspower noch weitestgehend erhalten. Die Lage kann sich derzeit aber stündlich ändern. Beim Blick auf volle Biergärten, Schlangen vor der Eisdiele oder dem hohen Besucherandrang auf dem bayrischen Viktualienmarkt, wird deutlich, dass der Appell der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts zur Reduzierung sozialer Kontakte wohl nicht ausreichen wird. Mit weiteren, tiefgreifenden Einschnitten auf Bundesebene bis hin zur Ausgangssperre ist zu rechnen. Leider wird auch mit Blick auf Bayern und unsere Nachbarstaaten deutlich, dass in naher Zukunft wohl auch Nagelstudios und Kosmetikstudios schließen werden müssen. So ist der Betrieb in den allermeisten Nachbarländern bereits untersagt, z.B. in der Schweiz, Frankreich oder Lichtenstein.

Inhaber und Betreiber müssen demzufolge die Situation genau im Blick behalten, denn sollten entsprechende Einrichtungen trotz Verbot geöffnet bleiben, drohen empfindliche Strafen. Notwendige Informationen können diese beispielsweise über die regionalen Handelskammern oder auch durch Fachverbände erfragen. Auch unser Newsletter oder Instagram-Kanal hält dich über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem neuesten Stand.

Viel Erfolg und weiterhin gute Gesundheit.

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  • Kosmetikstudios schließen und öffnen

    Von was sollen diese Menschen leben? Die Kosmetikbranche hat ja an für sich einen hohen Standard. Es wird ja weiterhin Obst und Gemüse in die Hand genommen und dicht an das Gesicht geführt. Welcher der Entscheider war schon im Kosmetikstudio und kann etwas über den Hygienestandart sagen.