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Kosmetikstudio kein Mischbetrieb

Wichtiges in Kürze: Kosmetikinstitute sind für die Novemberhilfe auch dann antragsberechtigt, wenn ihr Produktumsatz im November 2019 über 20% lag. Weiterhin dürften bis zu 25% des Vergleichsumsatzes im November 2020 erzielt werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf den Zuschuss kommt.

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Ein Soft-Lockdown mit weitreichenden Folgen für Kosmetikstudios

Die Hoffnung der Politik zum sogenannten „Lock-Down light“ war, einen möglichst kleinen Teil der Betriebe für einen Monat zu schließen, um so die 2. Corona Infektionswelle zu brechen. Hierzu zählten die Branchen Kultur, Freizeit, Restaurants und körpernahe Dienstleistungen. Das dazugehörende Versprechen der Politik war, durch relativ großzügige Unterstützung der betroffenen Branchen, die Folgen vor allem für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen abzufedern. Die Regeln für diese Unterstützungen wurden erst Ende November veröffentlicht. Leider waren sie ohne detaillierte Sachkenntnis zumindest für die Kosmetikbranche formuliert, so dass viele Kosmetiker und Kosmetikerinnen Sorge hatten, aus der Förderung zu fallen. Die Sorge betrifft vor allem die Regelung zu den sogenannten Mischbetrieben.

Viele Steuerberater und auch Handwerkskammern waren der Ansicht, dass Kosmetikinstitute als Mischbetriebe anzusehen seien, da sie einerseits eine Dienstleistung anbieten würden, (die jetzt im Lock-Down untersagt ist) und anderseits Produkte verkaufen würden (was weiterhin erlaubt sei). Die spa business verlag GmbH hat sich in der letzten Woche gemeinsam mit dem VCP und engagierten Kosmetikinstituten bemüht hier für Klarheit zu sorgen.

Kosmetikstudios erhalten November-Hilfen trotz Produktverkäufen

Nach Ansicht des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fällt der Verkauf von Pflegeprodukten in Kosmetikinstituten im Zusammenhang mit einer davor durchgeführten Dienstleistung nicht in die Kategorie Mischbetrieb, denn der Verkauf von Pflegeprodukten gehöre zum üblichen Leistungsangebot eines Kosmetikinstituts. Daher seien Kosmetikinstitute für die Novemberhilfe auch dann antragsberechtigt, wenn ihr Produktumsatz im November 2019 über 20% lag. Weiterhin dürften bis zu 25% des Vergleichsumsatzes im November 2020 erzielt werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf den Zuschuss kommt. Viele Kosmetikstudios nutzen auch weiterhin die Möglichkeit von produktverkäufen beispielsweise über Instagram. Sollte Ihr Steuerberater anderer Ansicht sein, dann bitten Sie Ihn, sich beim ZDH zu informieren. Nach Ansicht des ZDH sind die Beispiele bei den FAQs zur Novemberhilfe unglücklich formuliert.

Anm.: Alle Informationen dienen der Beratung und sind nicht rechtsverbindlich.

Wichtige Informationsquellen für die Coronahilfe für Kosmetikstudios im November

Kosmetikverband ICADA

Verband Cosmetic Professionals

DEGEUK Org

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