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12 Tipps, um als Kosmetikstudio durch die Corona-Krise zu kommen

Studios müssen schließen, Kunden bleiben aus, Umsätze brechen weg – Personal, Miete und Steuern sind trotzdem zu begleichen. Zahlreiche Inhaber und Betreiber von Kosmetikstudios leiden unter den zu Recht angeordneten Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung für "Kontaktverbote" im öffentlichen Bereich und die damit einhergehende sofortige Schließung von Einrichtungen, die Dienstleistungen am Menschen verrichten. Neben Kosemtikstudio sind auch Visagisten, Friseursalons, Barbershops, Massageeinrichtungen und Tattoostudios betroffen. Massive Liquiditätsprobleme und auch Existenzängste gehen um.

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Keine Frage, die mehr als 23.000 Kosmetikstudios in Deutschland sind eine tragende Säule des hiesigen Dienstleistungssektors. Zwar sind die angeordneten Maßnahmen zweifelsohne richtig, um die weitere Verbreitung der Pandemie in Deutschland zu verlangsamen. Trotzdem gehen diese mit erheblichen finanziellen Schäden für die zumeist inhabergeführten Kosmetikstudios, Nagelstudios und Friseurbetriebe einher. So rechneten schon Anfang März nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, an der rund 10 000 Betriebe teilnahmen,  47 Prozent der deutschen Unternehmen in diesem Jahr mit einem Umsatzeinbruch wegen der Folgen des Coronavirus. Wie diese die Sachlage heute einschätzen würden, lässt sich nur erahnen.

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Zeit dem entgegen zu treten. Wir haben uns zahlreiche Optionen angeschaut und möchten hiermit betroffenen Betreibern von Kosmetikstudios 12 Tipps mit auf den Weg geben, um als Kosmetikstudio besser durch die Corona Krise zu kommen. Selbstverständlich können diese Tipps keine Terminausfälle und nicht aufschiebbare Leistungen kompensieren. Jedoch sollen sie die Liquidität und Überlebensfähigkeit verlängern, insbesondere da derzeit ein Ende der Krise nicht im Ansatz prognostiziert werden kann. Auch Kosmetikstudios, die mit einem größeren finanziellen Polster ausgestattet sind, werden sicherlich den ein oder anderen nützlichen Tipp entdecken.

Beschluss: Kosmetikstudios bleiben bundesweit zu.

Gestern galten noch in vielen deutschen Bundesländern uneinheitliche Regelungen zu den sogenannten "Dienstleistungen am Menschen". In vielen Ländern waren Kosmetikstudios noch geöffnet und der Betrieb von Friseursalons ausdrücklich erwünscht. Es gab drei Stadien, in denen sich deutsche Studios befinden konnten: „Geöffnet“, „freiwillig geschlossen“ und „geschlossen auf Anordnung“.

Seit dem Sonntag, dem 22.03.2020, ist diese Ungewissheit vorbei. Spätestens als Bundeskanzlerin Angela Merkel die Vereinbarungen um 17.30 Uhr verkündete war klar, dass Kosmetikstudios mit sofortiger Wirkung geschlossen bleiben müssen. Diese Anordnung gilt zunächst für die nächsten 14 Tage. Eine Verlängerung dieser Frist gilt Experten zufolge als sehr wahrscheinlich. Einzelne Bundesländer haben die "Zwangspause" ohnehin schopn bis zum 10.04. oder dem 20.04. verordnet. Es könnten also durchaus längere Zeiten ohne Einnahmen anstehen.

12 Tipps für dein Kosmetikstudio während der Corona-Krise

Zunächst möchten wir daran erinnern, dass es eine Zeit nach der Krise geben wird. Auch die Corona-Pandemie geht vorbei und deine Kunden werden danach deine Leistungen sicher gerne wieder in Anspruch nehmen. Für die Zeit bis dahin, gilt es liquide zu bleiben und dir und deinen Mitarbeitern diese „Durststrecke“ zu erleichtern. Hier unsere 12 Tipps für Kosmetikstudios in der Corona-Krise.

Tipp 1: Optimale Kommunikation ist ein Muss!

Eigentlich selbstverständlich, doch in Krisenzeiten umso wichtiger: Die schnelle, präzise und ehrliche Kommunikation zwischen dir als Inhaberin und deinen Kunden und potentiellen Kunden. Am besten nutzt du alle Kanäle, die dir zur Verfügung stehen – deine Webseite, Telefonservice und Social Media Plattformen wie Instagram oder Facebook. Halte deine Kunden auf dem Laufenden, informiere über die Schließung und in Zukunft natürlich auch über die Wiederöffnung. Biete an, fachliche Fragen per E-Mail zu beantworten.

 
 
 
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Ganz wichtig: Viele kosmetische Treatments, wie die Mikrodermabrasion, IPL-Behandlung oder Microneedling benötigen mehrere Sitzungen und einen festen Behandlungsplan. Gehe in deinem Telefonat oder per Mail auf die Sorgen und Wünsche deiner Kundschaft ein und biete Lösungen an.

Tipp 2: Förderungen und Liquiditätszuschüsse beantragen

Zugegeben, die von Wirtschaftsminister Altmeier und Finanzminister Scholz versprochenen "Soforthilfen" sind bisher mehr als enttäuschend. Vor mehr als zwei Wochen hat das Duo völlig überstürzt Liquiditätshilfen und Kreditmaßnahmen für Kleinunternehmer, Selbstständige und Großunternehmen angekündigt. Passiert ist seitdem leider wenig bis nichts. Es stellte sich das Gefühl ein, dass diese Hilfen noch eine ganze Weile auf sich warten lassen werden. 

Theoretisch sollte auf Bundesebene ein KFW-Programm mit 80% Besicherung des Staates verfügbar sein und durch Liquiditätszuschüsse der jeweiligen Bundesländer unterstützt werden. Daneben sollt es auch für kleinere Unternehmen, die mangels Sicherheiten keinen Kredit erhalten können, direkte Zuschüsse geben. Firmen mit bis zu 5 Beschäftigten sollen eine Einmalzahlung von 9.000 € erhalten und Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten insgesamt 15.000 €. Diese Zuschüsse sind als Transfer zu verstehen und müssen im Gegensatz zu der KFW-Hilfe nicht zurück gezahlt werden.

Die Praxis zeigt aber, die von der Regierung in Aussicht gestellte KfW-Corona-Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfügbar, da eine Antragstellung über die dafür zuständigen Hausbanken derzeit noch nicht möglich ist. Zudem schließen die meisten Banken virusbedingt 80 % ihrer Filialen. Unklar ist, wie 20 % der Mitarbeiter die zu erwartente Flut an Anträger bearbeiten soll. Unklar ist auch, welche Unterlagen zur Beantragung nötig sein werden. Warum die Politik statt schneller Direkthilfen diesen bürokratischen und umständlichen Weg über KFW und Hausbank gewählt hat, bleibt ein Rätsel. Ebenso, warum der Staat nicht eine 100 % Besicherung der Kredite übernimmt. Dies würde eine Menge Bürokratie für die Hausbank ersparen und Liquidität schnell verfügbar machen.

Nun ist Besserung in Sicht. Die KFW-Hilfen sollen nochmal deutlich vereinfacht werden. Zudem sollen die Gelder für Direktzuschüsse bereits im April fließen. Wichtige Beschlüsse zur Liqudiditätsversorgung hierzu wurden bereits heute, dem 23.03.2020, gefasst. Halte dich auf dem Laufenden und nutze in Zukunft die Möglichkeiten, die der Staat dir bietet. So gehen beispielsweise die Kreissparkassen davon aus, dass ab nächster Woche klar sein sollte, welche Unterlagen die KFW benötige und wie die Antragsstellung abläuft. Voraussichtlich sollten dann ab Ende April bzw. Anfang Mai die ersten Hilfskredite der KFW fließen.

Unser Tipp: Die Hausbanken kennen alle Möglichkeiten, die sich derzeit für Unternehmer bieten. Spreche mit deinem Bankberater, um Anträge und Dokumente rechtzeitig und vollständig einzureichen.

Alternative Hilfe von Paypal:

Die schnellste derzeitige Möglichkeit – und das ist gleichzeitig ein Armutszeugnis für unsere Fiskalpolitik – bietet der Online-Zahlungsdienstleister Paypal. Ohne Bürokratie können hier mit dem Paypal Businesskredit innerhalb von zwei Minuten bis 25.000 € genehmigt und ausgezahlt werden. Zwar scheinen die Gebühren am Anfang relativ hoch, sind in Wahrheit aber bei einer 30 %-Rückzahlungssumme der laufenden Umsätze geringer als bei den meisten Hausbanken. Da allerdings regelmäßige gewerbliche Umsätze über Paypal nötig sind, um den Kredit zu erhalten, kommt dieser für die meisten Kosmetikstudios nicht in Frage. Solltest du aber bereits durch Online-Verkäufe Umsätze über Paypal erzielen, ist das eine interessante Alternative.

Tipp 3: Miete und Fixkosten prüfen

Neben den Personalkosten dürfte die Miete in den meisten Kosmetikstudios den größten fixen Kostenblock darstellen. Besonders hart trifft dies natürlich Einrichtungen, die sich in Großstädten und in Toplage niedergelassen haben. Was noch vor ein paar Wochen der Garant für Kundschaft war, wird unter Schließzwang zu einem unangenehmen Klotz am Bein. Doch du als Mieter kannst auch hier ansetzen. Es ergibt sich sowohl die Möglichkeit der Stundung als auch die komplette Verweigerung der Mietzahlung in einigen Fällen.

Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten zum Schutz von Mietern, die wegen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dies gilt nicht nur für private Mieter, sondern auch für Mieter von Gewerberäumen, verkündete am 21.03.2020 das Justizministerium. Mit diesem faktischen „Kündigungsverbot“ bei Zahlungsausfällen würden Mietausfälle in der Zeit der Pandemie gestundet. Dem Vermieter entstünden hierbei also keine Verluste, da die Mieten später nachgezahlt werden müssen. Die "Zeit der Pandemie" wird in einer ersten Bestimmung von April bis September definiert und mit einer endgültigen Verabschiedung ist zügig zu rechnen.

Neben der Mietstundung kommt für viele Mieter möglicherweise auch eine Verweigerung der Mietzahlung in Betracht. Hierfür ist allerdings der genaue Wortlaut des aktuellen Mietvertrags ausschlaggebend. Neben den Einzelheiten zu Mieter und Vermieter wird in gewerblichen Mietverträgen oftmals auch ein sogenannter "konkreter Geschäftszweck" definiert. Von diesem vereinbarten Geschäftszweck kann es nun abhängen, ob das Mietobjekt in Zeiten der Corona-Krise als brauchbar oder unbrauchbar einzustufen ist. 

Beispiel 1: Hat der Mieter vom Vermieter die Gewerberäume für einen konkret definierten Geschäftszweck gemietet (zum Beispiel „Betreiben eines Kosmetikstudios“), so ist eine Nutzung für diesen Zweck im Falle von behördlichen Schließungen unmöglich. In diesem Fall scheint die Verweigerung der Miete – des sogenannten Mietzins – als wahrscheinlich möglich.

Beispiel 2: Hat der Mieter vom Vermieter die Gewerberäume generell für „Geschäftszwecke“ gemietet, so ist die Nutzung nicht vertraglich an den Betrieb eines Kosmetikstudios gekoppelt und die Mietsache steht dem Mieter sozusagen in der gewerblichen Verwendung frei. Die Verweigerung der Miete scheint hier wahrscheinlich nur schwer möglich.

Weitere Infos zu diesem Thema findest du hier.

Rechtlich ist dies allerdings noch umstritten, da die Gesetzesgrundlage solche Fälle nicht eindeutig berücksichtigt. Auch ethisch ist dieses Vorgehen natürlich fragwürdig. Die Mietzahlung komplett ausfallen zu lassen, erscheint uns in der Krise nicht der richtige Weg zu sein. Schließlich ist auch der Vermieter auf die Einnahmen angewiesen und durchlebt mitunter gerade selbst eine schwere Zeit.

Die wichtigste Regel lautet auch hier: Kommunikation. Spreche mit dem Vermieter, falls es zu liquiden Engpässen kommt. Hast du dich über einen längeren Zeitraum als solider Mieter erwiesen, kommt dieser dir in dieser außergewöhnlichen Zeit ziemlich sicher entgegen. Die Miete kann beispielsweise unabhängig von gesetzlichen Vorgaben gekürzt, gestundet oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden.

Tipp 4: Steuerstundungen beantragen

Eine leider viel zu oft unterschätzte Möglichkeit, die du als Betreiber eines Kosmetikstudios aber nutzen solltest: Die Steuerstundung. Im Rahmen des Schutzschilds in unbegrenzter Höhe der Bundesregierung, ist es Firmen erlaubt, Steuern stunden zu lassen und Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu senken oder ganz auszusetzen. Betroffen ist hiervon vor Allem die Vorauszahlung der Gewerbesteuer für Unternehmen und auch die private Einkommenssteuer, die entweder gestundet oder auf null gesetzt werden kann. Zudem sollen die Finanzämter im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Säumniszuschläge verlangen oder gar Vollstreckungen durchführen.

Voraussetzung für eine Steuerstundung ist allerdings, dass du gegenüber dem Amt glaubhaft darlegen kannst, dass die Ausfälle der Einnahmen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie stehen. Aufgrund der Anordnung zur Vermeidung von sozialen Kontakten und der beschlossenen Zwangsschließung, ist dies allerdings kein Problem. Dein Ansprechpartner ist hierbei dein örtliches Finanzamt. Viele Ämter stellen entsprechende Formulare mittlerweile online zur Verfügung.

Achtung: Die Umsatzsteuer umfasst die Besteuerung bereits getätigter Verkäufe und Leistungen. Hier gibt es selbstverständlich keine Möglichkeiten der Stundung.

Tipp 5: Bedarfsgerechtes Personalplanung

Neben der Miete sind es vor Allem die Personalkosten, die viele Inhaber von Kosmetikstudios außerordentlich belasten. Schließlich hast du als Inhaber und Arbeitgeber gerade in diesen schweren Zeiten eine soziale Verantwortung. Es wird eine Zeit nach der Krise geben, in der die Fachkräfte wieder knapp sind. Betriebsbedingte Kündigungen sollten das letzte Mittel der Wahl sein. Solltest du dein Studio bereits schließen müssen, gibt es weitere Optionen die zuerst geprüft werden sollten:

Hat der Mitarbeiter Überstunden, sollten diese zu allererst abgebaut werden. Zudem ist es auch möglich ein negatives Zeitkonto zu führen, dass die Stunden nach der Krise geleistet werden.

Das viel diskutierte Kurzarbeitergeld könnte eine Option für dich sein, wenn du über eigene Mitarbeiter verfügst. Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Wann das Geld in diesem Fall vom Staat fließen würde ist derzeit allerdings auch noch unklar.

Schätzungsweise werden die ersten Kosmetikstudios wieder eröffnen, bevor die komplette Pandemie überstanden ist. In dieser Anfangsphase gilt es dann Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Stelle ausreichend Schutzausrüstung bereit (findest du hier), Akzeptiere eher Kartenzahlungen statt Bargeld und bitte deine Kunden Termine nicht persönlich sondern per Mail oder Telefon abzusagen.

Tipp 6: Die 0 %-Finanzierung von Wareneinkäufen

In der jetztigen Phase kann der Verbrauch von Kosmetikartikeln in naher Zukunft nur unsicher eingeschätzt werden, daher empfiehlt sich eine 0 %-Ratenzahlung dieser Ware. Im DERMIDA Onlineshop bieten wir beispielsweise diese Form der Finanzierung in Zusammenarbeit mit Paypal an. Einkäufe in unserem Shop zwischen 199 € und 5.000 €, die du im März tätigst, werden mit der PayPal Ratenzahlung und mit einer 0 % Finanzierung bequem auf 12 Monate aufgeteilt. Eine angenehme Art, um die variablen Kosten auf die nächsten Monate zu verteilen. So gehst du dazu im DERMIDA Onlineshop vor:

→ Lege die gewünschten Produkte in den Warenkorb.
→ Wähle im Checkout PayPal als Zahlungsmittel.
→ Prüfe nun, ob PayPal Ratenzahlung in deinem PayPal-Konto als Zahlart angezeigt wird.
→ Sofern PayPal Ratenzahlung angezeigt wird, auswählen, Antrag stellen und Angaben bestätigen.
→ Stimme der Kreditwürdigkeitsprüfung zu und akzeptiere die Teilzahlungsvereinbarung.
→ Beantrage nun verbindlich die PayPal Ratenzahlung und bestätige abschließend den Kauf - Fertig!

Tipp 7: Werbemaßnahmen und Budgets sofort anpassen

Die meisten Kosmetikstudios unterstützen ihr Mund-zu-Mund-Marketing mittlerweile durch Google AdWords oder Social Media Werbung. Da dein Studio mittlerweile auf Anordnung geschlossen ist, solltest du die Anzeigen deiner Kampagne pausieren, um kein unnötiges Budget zu verbrauchen. Nutze nun auch die Zeit, um zu überprüfen, ob deine Anzeigen in der Vergangenheit denm gewünschten Erfolg gebracht haben. Wenn du mit einer Agentur einen Betreuungvertrag für dein AdWords-Konto geschlossen hast, solltest du versuchen, den Vertrag vorübergehend aussetzen zu lassen.

Tipp 8: Termine nicht absagen, sondern verschieben

Besonders ärgerlich, wenn bereits ausgemachte Termine nicht durchgeführt werden können. Die meisten Schließungsanordnungen sind bis zum 19.04. oder 20.04. angedacht – ein überbrückbares Zeitfenster. Wir empfehlen gut vorbereitet zu sein. Anstatt Termine abzusagen, solltest du diese verbindlich auf den Zeitraum Mai verlegen. 

Tipp 9: Waren Online verkaufen

Während die Dienstleistung am Menschen und der stationäre Handel in der Corona-Krise untersagt sind, blüht der Versandhandel weiter auf. Biete deinen Kunden an, Ihnen wichtige Kosmetikprodukte auch während dem Schließzwang postalisch zuzusenden. Bestellungen kannst du per Mail, Social Media oder Telefon annehmen. Den Versand wickelst du mit DHL, Hermes oder DPD ab. Neben den zusätzlichen Einnahmen verhinderst du auch so, dass Kunden für den Produktkauf zu anderen Anbietern abwandern.

Tipp 10: Teile dein Wissen - Kundenbindung durch Vlogs

Viele bekannte Fitnessstudios machen es vor: Anleitungen und Workshops für zu Hause während der Krise. Nutze Streaming-Portale wie YouTube dazu, um deine Kunden Styling-, Make-Up- oder Cleansing-Tipps für zu Hause zusammen zu stellen. Dies sogenannten Vlogs (Video Blogs) sind zwar mit einiger Arbeit verbunden, jedoch hat sich dieses Instrument hervorragend zur Kundenbindung und Neukundengewinnung erwiesen. Dein Unternehmen bleibt bei deinen Kunden auch in der Krise präsent. Vielleicht findest du auch gefallen an diesem Thema und führst das Vloggen als zweites Standbein fort (du wärst nicht der oder die Erste).

Gute Ideen und Formate zum Thema Vlog findest du hier.

Ein angenehmer Nebeneffekt sind Erlöse aus erzielten Werbeeinnahmen und Gelder, die sich aus Kooperationen mit Marken verdienen lassen. So bietet auch DERMIDA hierzu ein geeignetes Partnerprogramm. Sprich uns an, wir freuen uns auf dich.

Tipp 11: Investitionsverhalten und Buchhaltungsoptimierung

Für Bürokratie bleibt im Alltag wenig Zeit. Einkommensteuerbescheide, GuV, Bilanzen oder die BWA überlassen wir gerne dem Steuerberater. Doch gerade jetzt kann es sich lohnen einen genaueren Blick in die Bücher zu werfen und den ein oder anderen Vortiel zu erzielen. Einige wirklich hilfreiche Steuer-Tipps findest du hier.

Überdenke auch dein Investitionsverhalten. Wie auch in den Krisenjahren 2008 und 2009 ist es wahrscheinlich, dass Regelungen zur degressiven Abschreibung aktiviert werden. Erste Stimmen werden hierzu bereits von Seiten der FDP und weiteren Politikern laut. Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibungsmethode, bei der jedes Jahr ein gleichbleibender Prozentsatz vom Restwert des jeweiligen Investitionsgutes abgeschrieben wird. Damit die Abschreibungsdauer nicht größer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gutes ist, kann der Restwert im letzten Jahr vollständig abgeschrieben werden. Auch der Wechsel zur linearen Abschreibung ist steuerrechtlich zulässig. Sie eignet sich also in wirtschaftlich schweren Zeiten dazu, die Unternehmensüberschüsse und damit die Steuerbelastung gering zu halten und gleichzeitig das Investitionsverhalten anzukurbeln. Sofern sie den eingeführt wird, eignet sich diese Methode, wenn du bewegliche Wirtschaftsgüter - also teurere Kosmetikgeräte - anschaffen wirllst.

Tipp 12: Nutze die freie Zeit

Ein letzte, aber ungemein wichtiger Tipp. In der hektischen Zeit des Arbeistleben kommen viele Dinge zu kurz. Nehme dir nun ausreichend Zeit dafür.

Das ist in privater Hinsicht sicherlich die Quality-Time mit der Familie. Aber auch im gewerblichen Breich kommt Vieles im Alltagsstress zu kurz. Wenn du dir die Zeit genommen hast, diesen Artikel bis hierhin zu lesen, hast du schonmal den richtigen Anfang gemacht =).

Bringe dein Marketing auf Fordermann: Ist deine Webseite noch zeitgemäß und zielführend? Sind deine Aussagen auf Social Media stimmig? Welche ungenutzten Kommunikatiuonswege gibt es in der Zukunft? Überdenke und überprüfe deine eingesetzten Werbebudgets. Eine spezialisierte Werbeagentur, die auf die Belange von Kosmetikstudios ausgelegt ist, ist die Werbagentur digitalgenetik aus Sinsheim.

Fortbildungen und Behandlungen: Bist du auf dem neuesten Stand, was Treatments und Techniken angeht? Nutze die Zeit, um dich für die Zeit nach Corona zu qualifizieren.

Verträge und Vereinbarungen: Hast du teure Verträge oder Händlervereinnbarungen getroffen? Jetzt hast du genügend Zeit, um Gas, Strom und Produktverträge neu zu vergleichen. Auch Salonsoftware, Payment-Gateways, Agenturverträge und andere Kosten sollten analysiert werden.

Hast auch du weitere gute Tipps für Kosmetikstudios, um durch diese schwere Krise zu kommen? Dann lass es uns wissen und schreibe sie in die Kommentare oder schicke sie an info@dermida.de.

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  • Sehr guter Beitrag

    Ein sehr guter Beitrag! Transparent, verständlich und umsetzbar! Danke!!